Hygiene- und Schutzmaßnahmen
(Stand 05.09.2022)
Wir dürfen gemäß der Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) starten.
Ab sofort können wieder alle Ballonfahren unabhängig vom Impfstatus.
Ballonfahren ist ein Freiluftsport, dabei stehen Gesundheit und Sicherheit an erster Stelle. Beim Verhalten von Mannschaft und Besatzung gelten folgende betriebliche Regeln um das Ansteckungsrisiko durch Infektionen zu vermeiden.
Betriebliche Vorschriften:
- Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- FFP2 Maske im KFZ
Bei allen anderen Tätigkeiten ist die Maske freiwillig, wird aber empfohlen. -
Ausgeschlossen von der Ballonfahrt sind:
– Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion.
– Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen.