Stand: 11.11.2024
Merkblatt für Passagiere (AGB)
Das Merkblatt für Passagiere (AGB) ist vor Fahrtantritt aufmerksam und vollständig durchzulesen. Bestandteil des Beförderungsvertrages sind Sicherheitsvorschriften und Beförderungsbestimmungen.
Ballonfahren gleicht einer sportlichen Betätigung und setzt eine gute Kondition und körperliche Fitness der Passagiere voraus. Als Fahrgast sollten Sie daher mindestens in der Lage sein, z.B. von einem Stuhl zu springen. Dieser Sprung ist vergleichbar mit dem Stoß bei der Landung. Sie werden beim Auf- und Abbau des Ballons aktiv mit eingebunden.
Bei Herz-, Kreislauf-, Lungen- und Gelenkerkrankungen, halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt. Informieren Sie uns bei der Terminanmeldung über mögliche gesundheitliche Einschränkungen. Informieren Sie auch Ihren Piloten am Tag der Ballonfahrt. Frisch operierte sowie schwangere können aus Sicherheitsgründen nicht befördert werden. Kinder können ab einer Körpergröße von 1,3m mitfahren.
Die Ballonfahrt mit uns soll für jeden Passagier ein Supererlebnis sein. Mit Ihrer positiven Einstellung, Ihrer guten Stimmung, Ihrem sportlichen Einsatz und entsprechender Disziplin tragen Sie wesentlich dazu bei. Die Korbbesatzung ist eine Mannschaft im abenteuerlichen Einsatz. Nach dem Grundsatz „Jeder für Jeden“ gilt deshalb auch das persönliche „Du“. Gehen Sie bitte locker an Ihre Ballonfahrt heran. Ein Schwindelgefühl oder Höhenängste erzeugt eine Ballonfahrt nicht, da der Ballon nicht (wie hohe Brücken oder Gebäude) mit der Erde verbunden ist. Während der Fahrt gibt es keine Turbulenzen, da der Ballon mit dem Wind fährt (Aerostat kein dynamischer Auftrieb).
Sicherheitsvorschriften
Allgemein:
- Alle Anweisungen von Piloten & Crew sind zu befolgen.
- Vor und während der Fahrt Alkohol- und Drogenverbot (keine psychoaktiven Substanzen).
- Rauchverbot im Korb und im Umkreis von 50m von Korb, Hänger und Hülle.
- Tragen Sie von Anfang an die Ihnen übergebenen Sicherheitshandschuhe.
- Keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Waffen, Signalmittel usw.) mit in den Korb nehmen
- Kleidung wie auf einer Wanderung zur gleichen Jahreszeit (Zwiebelprinzip). Festes Schuhwerk (Wanderschuhe), welche auch die Sprunggelenke schützen. Schuhe mit hohen Absätzen sind nicht geeignet.
- Keine Leinen, Schläuche und Ventile anfassen.
Vor der Fahrt:
- Der Pilot weist Ihnen einen Platz zu.
- Verstauen Sie Ihre mitgebrachten Gegenstände stoßsicher.
- Sicherheitseinweisung durch den Piloten am Korb.
Beim Start:
- Ein- und Aussteigen nur auf ausdrückliche Weisung des Piloten.
- Halten Sie sich nach dem einsteigen an den im Korb angebrachten Halteschlaufen fest und lassen Sie die Arme innerhalb des Korbes.
- Halten Sie sich so lange fest bis Ihnen der Pilot die Anweisung zum Loslassen gibt.
Während der Fahrt:
- Folgen Sie den Anweisungen des Piloten.
- Keine Gegenstände über Bord werfen.
Vor der Landung:
- 2. Sicherheitseinweisung durch den Piloten.
- Verstauen sie Ihre mitgebrachten Gegenstände stoßsicher.
Während der Landung:
- Die vom Piloten angegebene Position einnehmen.
- Mit beiden Händen kräftig an den im Ballonkorb angebrachten Schlaufen festhalten.
- Leicht in die Knie gehen und den Stoß mit den Beinen abfedern.
- Arme und Hände weg vom Korbrand, sondern im Korb lassen.
- Den Kopf nicht über den Korbrand oder über Propangasflaschen halten.
- Die Halteschlaufen erst loslassen wenn der Pilot die Anweisung dazu gibt.
- Erst aus dem Korb aussteigen, wenn der Pilot dazu die Anweisung gibt.
Gefahren und Risiken:
Eine Ballonfahrt ist wie jede andere Betätigung nicht gefahren und risikofrei. Bei einer Ballonfahrt können Sie sich verletzen. Achten Sie stets auf sich selbst, handeln Sie konzentriert und vorsichtig. Lassen Sie sich nicht ablenken und vertrauen Sie Ihren Piloten.
Beförderungsbestimmungen
Inhalt dieses Beförderungsvertrages ist die Beförderung von Personen im Heißluftballon. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz.
- Die Nichtbeachtung des „Merkblatts für Passagiere“ kann zum Ausschluss von der Fahrt führen.
- Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der auf dem Fahrtdurchführungsplan eingetragene Passagier.
- In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
- Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetz.
- Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei Mitnahme ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich.
- Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
- Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss oder Drogenkonsum vor der Fahrt vorliegt.
- Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
- Für das pünktliche Erscheinen am Treffpunkt ist der Passagier selbst verantwortlich.
- Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens drei Tage vor Fahrttermin) führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises.
- Ausgestellte Gutscheine (Buchungsbestätigungen) sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Diese sind übertragbar und dürfen an Dritte weitergegeben werden.
- Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Passagier rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit bedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäß durchgeführt.
- Eine Fahrtabsage seitens des Passagiers vor Ort, ist erst ab Unterschreitung der minimalen Wetterbedingungen (VMC-Minima nach ICAO) möglich.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens.
- Missachtung der Anweisungen der Verantwortlichen von Chiemseeballooning oder deren Erfüllungsgehilfen schließt die Haftung von Chiemseeballooning aus.
- Chiemseeballooning haftet nicht für vom Kunden selbst verschuldete Unfälle sowie für solche, die auf das Verhalten Dritter zurückzuführen sind.
- Die eingesetzten Ballone sind mit einer kombinierten Luftfahrt-Halterhaftpflicht- und Luftfrachtführerhaftpflicht versichert (CSL). Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Empfohlen wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, sowie einer Unfallversicherung.
- Mit Ihrer Unterschrift auf dem Fahrtdurchführungsplan stellen Sie unsere Werbepartner von jeglichen Ansprüchen (Haftung) frei.
- Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gelten immer die aktuellen AGB. Download unter chiemseeballooning.de
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Chiemseeballooning UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Mitterweg 1
83233 Bernau a. Chiemsee
Emai: info@chiemseeballooning.de
Fax: 08051 962707
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Rückgaberecht (Alternative zum Widerrufsrecht bei Waren)
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Chiemseeballooning UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Mitterweg 1
83233 Bernau a. Chiemsee
Emai: info@chiemseeballooning.de
Fax: 08051 962707
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile), die nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Anbieterinformationen
Chiemseeballooning UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Mitterweg 1
83233 Bernau a. Chiemsee
Deutschland